Für den späteren Eintritt ins Lernvikariat gelten gemäss Lernvikariatsverordnung unter anderem folgende Voraussetzungen:
- in der Regel mindestens 30 und noch nicht 55 Jahre alt
- seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Schweiz
- Mitglied einer schweizerischen evangelisch-reformierten Landeskirche
- universitärer Hochschulabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss
- in der Regel fünf Jahre Berufs-, Erziehungs- oder Betreuungserfahrung nach dem Studienabschluss
- zwei schriftliche Empfehlungen, davon mindestens eine von einer Pfarrperson aus landeskirchlichem Kontext
- erfolgreich abgeschlossenes kirchliches Aufnahmeverfahren
Die Gleichwertigkeit von PH- und FH-Abschlüssen wird geprüft. Eine frühzeitige Abklärung der universitären Zulassung bei Prof. Dr. Stefan Münger wird empfohlen.