Voraussetzungen

Für den späteren Eintritt ins Lernvikariat gelten gemäss Lernvikariatsverordnung unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • in der Regel mindestens 30 und noch nicht 55 Jahre alt
  • seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Schweiz
  • Mitglied einer schweizerischen evangelisch-reformierten Landeskirche
  • universitärer Hochschulabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss
  • in der Regel fünf Jahre Berufs-, Erziehungs- oder Betreuungserfahrung nach dem Studienabschluss
  • zwei schriftliche Empfehlungen, davon mindestens eine von einer Pfarrperson aus landeskirchlichem Kontext
  • erfolgreich abgeschlossenes kirchliches Aufnahmeverfahren

Die Gleichwertigkeit von PH- und FH-Abschlüssen wird geprüft. Eine frühzeitige Abklärung der universitären Zulassung bei Prof. Dr. Stefan Münger wird empfohlen.