FAQ

Bei Fragen zum Quereinsteigerstudium ITHAKA gibt Ihnen für das Ausbildungsprogramm mit dem anschliessenden Lernvikariat ans Studium gerne Pfarrerin Martina Schwarz Auskunft. Bei Fragen zum Studium an der Universität gibt gerne Prof. Dr. Stefan Münger Auskunft. Vielleicht ist aber hier schon die eine oder andere Frage beantwortet.

 

Wie für grundständig Studierende gibt es auch für ITHAKA-Studierende die Studienberatung an der Theologischen Fakultät. Ansprechperson ist Prof. Dr. Stefan Münger.

Bei Fragen und Anliegen ist Pfarrerin Martina Schwarz von der KOPTA Ansprechpartnerin. Die KOPTA ist die Schnittstelle zwischen Universität und Kirche.

ITHAKA-Studierende werden wie alle anderen Theologiestudierenden gleichbehandelt. Für sie gilt das Stipendienreglement der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

Allgemeine Informationen zur Finanzierung des Theologiestudiums finden Sie hier.

Das Studium enthält sämtliche Elemente eines regulären Theologiestudiums, der Fächerkanon ist vollumfänglich abgedeckt. ITHAKA-Studierende absolvieren dieselben Leistungskontrollen, wie sie für reguläre Studierende vorgesehen sind. Es wird jedoch auf die Vermittlung allgemeinakademischer Kompetenzen und das vertiefende Einüben spezifischer Methoden verzichtet.

Das ITHAKA Studium umfasst insgesamt 180 ECTS-Punkte. Eine Übersicht des Studienplans finden sie hier. Hierzu gehört zudem der Anhang.

Master of Theology in Divinity. Mit diesem Abschluss ist ein Promotionsstudium möglich.

QUEST ist das Quersteinsteigerstudium an den Fakultäten Zürich und Basel, an dem sich ein reguläres Lernvikariat im Ausbildungskonkordat anschliesst. Es hat einen Studienumfang von 165 ECTS Punkten, ein Teil der Studienzeit findet an Summer- und Winterschools statt. ITHAKA ist ein Ausbildungsprogramm mit 180 ECTS Punkten, an denen das Lernvikariat anschliesst. Alle Studienleistungen sind an der Universität Bern zu erbringen. Der Mehrumfang von 15 ECTS-Punkten besteht aus Veranstaltungen an der Theologischen Fakultät, bei denen jeweils mindestens zwei fakultäre Institute zusammen Lehrveranstaltungen anbieten und so das Verknüpfen der theologischen Disziplinen untereinander fördern und den Praxis-Theorie-Transfer anbahnen, besonders in den Handlungsfeldern Pastoralpsychologie, Gottesdienst und kirchlicher Unterricht.

Jede Landeskirche entscheidet selbst, wen sie unter welchen Bedingungen anstellt, daher können wir nicht für andere Landeskirchen Auskunft geben. Aber grundsätzlich ist der ITHAKA-Abschluss ein hochwertiger Masterabschluss mit Promotionsrecht, an den ein reguläres Lernvikariat anschliesst, an dessen Ende die Ordination und die Aufnahme in den Kirchendienst stehen. Die Ordinaton wird in den reformierten Landeskirchen der Schweiz gegenseitig anerkannt, mit der Aufnahme in den Kirchendienst liegt eine Wahlempfehlung für den Pfarrdienst vor.

Ja. das ist möglich. Das Aufnahmegespräch können wir indivduell abmachen. Den 31.1. haben wir gewählt, damit beispielsweise genügend Zeit bleibt bei einer allfälligen Kündigung der jetzigen Tätigkeit.

In der Regel nicht. Alle haben bei der Anmeldung eine Selbstdeklaration zu unterschreiben, dass sie beim kirchlichen Qualifikationsverfahren für den Quereinstieg in den reformierten Pfarrberuf im Ausbildungskonkordat (QUEST) nicht abgelehnt worden sind. Grundlage ist die Lernvikariatsverordnung, durch die gewährleistet ist, dass ITHAKA-Studierende Studierenden, die ein grundständiges Theologiestudium absolvieren, gleichgestellt sind. Auch für sie gilt, dass bei einer Ablehnung durch das Ausbildungskonkordat in der Regel kein Lernvikariat bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn möglich ist. Über Ausnahmefälle hat der Ausbildungsrat nach einem vorhergehenden Gespräch der Kandidatin/des Kandidaten mit der Aufnahmekommission zu entscheiden.

Das Aufnahmeverfahren kann nicht wiederholt werden. Bei einem negativen Bescheid haben Sie aber Anhörungsrecht, und es gibt die Möglichkeit des Rekurses.

Ja, Sie können den spezialisierten Master studieren, wenn Sie die geforderten akademischen Voraussetzungen mitbringen. Ohne kirchliches Aufnahmeverfahren und Praxiswochen können Sie allerdings nicht nach bestandenem Examen ins Lernvikariat eintreten und die Ausbildung zur Pfarrerin/zum Pfarrer abschliessen.

Eine abschliessende Prüfung kann erst bei der Immatrikulation an der Universität vorgenommen werden. Grundsätzlich zählen CAS, MAS und DAS nicht als adäquate Abschlüsse zum Master, weil diese Weiterbildungsstudiengänge sind. PH- und FH-Abschlüsse werden sur dossier geprüft. Eine Voreinschätzung kann bei Prof. Dr. Stefan Münger angefragt werden, was vor einer Immatrikulation und auch vor der Bewerbung bei der Landeskirche zu empfehlen ist, selbst wenn diese Voreinschätzung ohne Gewähr bleibt.

Das kirchliche Aufnahmeverfahren ist zu bestehen und die Praxiswochen haben ITHAKA-Absolvent*innen zu belegen, um ins Lernvikariat eintreten zu können. Zudem braucht es zwingend einen akadademischen Abschluss auf Masterstufe, um ins Lernvikariat eintreten zu können.

Für das Theologiestudium sind die Sprachen Altgriechisch, biblisches Hebräisch sowie Latein-Grundwissen zentral. Sie eröffnen Zugänge zu den einzelnen theologischen Disziplinen. Da ITHAKA ein vollwertiges Theologiestudium ist, sind auch hier die Sprachkenntnisse zu erwerben.

Nein. Die Praxiswochen sind obligatorisch für den späteren Eintritt ins Lernvikariat. Durch die Praxiswochen sind ITHAKA-Studierenden grundständig Studierenden gleichgestellt, die ein Praktisches Semester zu absolvieren haben. Auch dort gibt es keine Dispensation.