
Das ITHAKA-Ausbildungsprogramm richtet sich an Interessierte, die schon ein universitäres Studium auf Masterniveau absolviert haben, oder einen adäquaten Abschluss vorweisen können und fünf Jahre im Beruf tätig waren. Elternzeit wird selbstverständlich angerechnet.
Einen Einblick, warum ein Zweitstudium für sie in Frage kommt, gibt die ITHAKA-Studentin Ina Murbach.
Folgende Zulassungsbedingungen, um nach erfolgreichem ITHAKA-Studium später ins Lernvikariat eintreten zu können, sind in der Lernvikariatsverordnung u.a. festgehalten:
- Kandidat*innen haben in der Regel das 30. Altersjahr vollendet und das 55. Altersjahr noch nicht vollendet.
- Sie können einen Wohnsitz von mindestens zwei Jahren in der Schweiz nachweisen.
- Sie sind Mitglied einer schweizerischen evangelisch-reformierten Landeskirche. Sie können zwei schriftliche Empfehlungen vorweisen, davon mind. eine von einer Pfarrperson aus landeskirchlichem Kontext.
- Sie verfügen über einen universitären Hochschulabschluss auf Masterstufe oder einen gleichwertigen Studienabschluss. Die Gleichwertigkeit von PH- und FH-Master-Abschlüssen wird auf Antrag geprüft.
- Sie können Berufstätigkeit, Erziehungs- oder Betreuungsarbeit bzw. eine vergleichbare Tätigkeit von mindestens fünf Jahren im Anschluss an die Erlangung des Hochschul- oder Studienabschlusses nachweisen.
- Sie haben das kirchliche Aufnahmeverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Die definitive Äquivalenz der Masterabschlüsse kann erst bei der universitären Anmeldung bestätigt werden. Es können aber vorher schon Abschlüsse auf ihre Äquivalenz hin vorgeprüft werden, was unbedingt zu empfehlen ist. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Prof. Dr. Stefan Münger auf. Alles zu den Anmeldeunterlagen finden sie hier.