Rechtliche Grundlagen

Das reformierte Lernvikariat fusst auf kirchlichen, staatlichen und universitären Grundlagen. Mit dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrags erkennen die künftigen Lernvikar*innen, die Ausbildungspfarrpersonen und die Kirchgemeinden diese Grundlagen an.

Anteilsweise ist das Lernvikariat von umfassenderen Dokumenten mitbestimmt; dazu gehören kirchlicherseits die reformierte Kirchenverfassung und die Kirchenordnung, staatlicherseits das Gesetz über die Landeskirchen.

Die rechtlichen Grundlagen des christkatholischen Lernvikariats sind in den Richtlinien für das Lernvikariat festgehalten. Da sich die Lernvikariatsordnung von 2015 wegen der Entflechtung von Kirche und Staat im Kanton Bern in Revision befindet, gilt bei Widersprüchen in Zuständigkeiten die Wegleitung.