Das reformierte Lernvikariat fusst auf kirchlichen, staatlichen und universitären Grundlagen. Mit dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrags erkennen die künftigen Lernvikar*innen, die Ausbildungspfarrpersonen und die Kirchgemeinden diese Grundlagen an.
- Während des Lernvikariats bleiben die Lernvikar*innen an der Universität immatrikuliert resp. müssen sich (rechtzeitig - bitte universitäre Fristen beachten!) immatrikulieren. Für das Verfahren zuständig ist der Bereich Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB). Konkretes Vorgehen: sich online anmelden unter "Weiterstudieren wie bisher" und dann per Mail den Bereich ZIB informieren mit der Bitte um manuelle Änderung des Studienziels auf "Pfarrer/Pfarrerin".
- Die Zusammenarbeit der Universität, der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und des Kantons Bern ist geregelt im öffentlich-rechtlichen Vertrag.
- Die Anstellungsbedingungen sind im Personalreglement für die Pfarrschaft geregelt.
- Die Zulassung zum Lernvikariat und die grundlegenden Ausbildungsziele sind in der Verordnung über die Zulassung zum Lernvikariat, die praktikumbezogene theologische Ausbildung im Lernvikariat und die Voraussetzungen zum Bestehen des Lernvikariats (Lernvikariatsverordnung). .
- Das reformierte Staatsexamen ist in der Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen geregelt.
- Die inhaltliche und formale Gestaltung des Lernvikariats ist durch den reformierten Synodalrat im Studienplan für das Lernvikariat umschrieben.
- Die Umsetzung des Studienplans findet sich in der vom Leiter Lernvikariat erarbeiteten und verantworteten Wegleitung. Die aktuelle Fassung findet sich auf dieser Homepage in der Rubrik "Downloads". Diese wird jährlich aktualisiert und jeweils Ende März vor Lernvikariatsbeginn in ihrer definitiven Form zugänglich gemacht. Dazu gehört der vom Ausbildungsrat genehmigte und zeitgleich publizierte Datenplan.
- Arbeitsdokumente wie das Portfolio sowie Richtlinien der Staatlichen Prüfungskommission zu den einzelnen Praxisvollzügen und Prüfungen werden den Lernvikar*innen zu Beginn des Lernvikariats abgegeben. Sie sind zudem unter der Rubrik "Downloads" abrufbar.
Anteilsweise ist das Lernvikariat von umfassenderen Dokumenten mitbestimmt; dazu gehören kirchlicherseits die Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern und die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura, Gesetz über die bernischen Landeskirchen.
Die rechtlichen Grundlagen des christkatholischen Lernvikariats sind in den Richtlinien für das Lernvikariat festgehalten.