Verlauf und Beteiligte

Am Anschlagbrett der KOPTA im 5. Stock der Theologischen Fakultät hängt jeweils eine Liste für eine unverbindliche Voranmeldung aus; um Eintrag wird bis jeweils am 30. April des Vorjahres gebeten. Auch auf der Homepage der KOPTA ist eine Voranmeldung möglich. An alle Vorangemeldeten per Mail sowie an weitere Interessierte per Aushang ergeht die Einladung zu einer obligatorischen Informationsveranstaltung jeweils im Mai des Vorjahres. Gleichzeitig ist es jederzeit möglich und oft auch sinnvoll, die Planung eines Lernvikariats rechtzeitig mit dem Leiter Lernvikariat zu besprechen.

Mit der Anmeldung zum Lernvikariat verbindet sich auf reformierter Seite kein Recht auf einen Lernvikariatsplatz. Beim reformierten Lernvikariat obliegt die Suche nach einem Lernvikariatsplatz allein dem*r künftigen Lernvikar*in. Lernvikariatsplätze werden zudem nicht vom Ausbildungsrat vermittelt. Der Ausbildungsrat entscheidet jedoch über die definitive Zuteilung der Lernvikariatsplätze. Grundlage hierfür sind die in der Lernvikariatsverordnung genannten Anforderungen an die Ausbildungspersonen und Kirchgemeinden und die vom Ausbildungsrat erlassenen Kriterien. Wünsche der Kandidat*innen werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Bei der Suche sind die Anforderungen und Kriterien des Ausbildungsrates zu berücksichtigen. Grundsätzlich stehen dem*r künftigen Lernvikar*in verschiedene Wege und Strategien offen:

Bei einem christkatholischen Lernvikariat ist Kontakt mit dem Bischof aufzunehmen. Der Bischof teilt den Ausbildungsplatz nach Rücksprache mit dem*r Kandidat*in zu.

Bis zum 31. Dezember des Vorjahres hat die vollständige Anmeldung zum Lernvikariat beim Leiter Lernvikariat in ausgedruckter Form vorzuliegen. Bei einem christkatholischen Lernvikariat erfolgt die Zuordnung des Lernvikariatsplatzes vor der Anmeldung. Für das reformierte Lernvikariat weist der Ausbildungsrat in seiner ersten Sitzung des Jahres die Lernvikariatsplätze auf Antrag der KOPTA definitiv zu und orientiert die Angemeldeten schriftlich über den Entscheid. Spätestens Ende Februar vor Lernvikariatsbeginn publiziert die KOPTA den definitiven Datenplan für das bevorstehende Lernvikariat.

Da das Lernvikariat mit dem Studienziel Pfarrer*in zu den weiterführenden Studien an der Universität Bern zählt, bleiben Lernvikar*innen während des Lernvikariates immatrikuliert, respektive haben sich neu zu immatrikulieren. Die Immatrikulationsfristen sind unbedingt zu beachten.

Zwischen der Zuweisung des Lernvikariatsplatzes und dem Lernvikariatsbeginn treffen sich eine Vertretung der Kirchgemeinde, die Ausbildungspfarrperson und der*die Lernvikar*in zu einem Vierseitengespräch mit dem Leiter Lernvikariat. Diese Zusammenkunft findet ordentlicherweise in der Kirchgemeinde statt, wird von dem*r künftigen Lernvikar*in organisiert und dient der persönlichen Kontaktnahme und der Klärung offener Grundsatzfragen.

Im Lauf des Frühlings teilen sich Ausbildungssupervisor*innen den Lernvikar*innen zu. In begründeten Fällen können sowohl die Ausbildungspfarrperson als auch der*die Lernvikar*in eine Neuzuteilung wünschen.

Im Juni treffen sich die Ausbildungspfarrpersonen zu einer zweitägigen Retraite unter der Leitung des Leiters Lernvikariat zur formalen, inhaltlichen und persönlichen Vorbereitung des bevorstehenden Lernvikariats.

Das Lernvikariat beginnt mit dem 1. August. Das 80%-Lernvikariat startet am 1. April.

Die Lernzeit des Lernvikariats lässt sich mit der Formel 60%-25%-15% näher beschreiben. Die Zeit in der Kirchgemeinde im Rahmen des Kirchgemeindepraktikums ist die Hauptlernzeit. Lernvikar*innen sind hier in den Handlungsfeldern unterwegs, sammeln Erfahrungen, pflegen den Austausch mit Gemeindegliedern, Mitarbeitenden und Pfarrpersonen. Sie werden von ihren Ausbildungspfarrpersonen begleitet. Die Kurszeit umfasst 25% der Lernzeit im Lernvikariat. In den einzelnen Kursen erfolgen Präzisierungen weiterer Arbeitsschritte im Rahmen der Kirchgemeindearbeit. Hinzu kommen Studienhalbtage, beispielsweise in Kirchenrecht oder videobasierte Tutorien in den Handlungsfeldern Gottesdienst und KUW. Zur Kurszeit gehört auch das Berner Pfarrassessment (BPA), ein Development Center im ersten Teil des Lernvikariats, bei dem eine Potentialanalyse vorgenommen wird. Die Teilnahme ist freiwillig. 15% der Lernzeit ist schliesslich für die Eigenlernzeit reserviert, u.a. mit einer individuell festgelegten Lernwoche für das Staatsexamen, möglichen drei Wüstentagen oder für die Teilnahme an einer Studienreise mit dem Lernvikariatskurs.

Der Datenplan und die Wegleitung setzen den Rahmen für die Kurszeiten und die Grundanforderungen an das Kirchgemeindepraktikum fest. Von grundlegender Bedeutung für den Gesamtverlauf des Kirchgemeindepraktikums ist die Lernvereinbarung, welche der*die Lernvikar*in und die Ausbildungspfarrperson in den ersten Lernvikariatswochen miteinander erarbeiten; sie vermittelt den kirchlichen Qualifikationsinstanzen Einblick in die Ausbildungsarbeit in der Kirchgemeinde und erlaubt dem Ausbildungstandem von Lernvikar*in und Ausbildungspfarrperson die individuelle Gewichtung und Ausgestaltung der Lernbeziehung und der Zielsetzungen.

Die Lernvikar*innen werden von zwei Instanzen begleitet und geprüft.

Auf reformierter Seite ist der Ausbildungsrat für das Bestehen des Lernvikariats und den vollständigen Vollzug aller Lernvikariatsteile zuständig. Er nimmt im Oktober eine Eingangs-, im Januar eine Zwischen- und im September eine umfassende Schlussqualifikation vor. Grundlagen sind dabei die Portfolioarbeiten der Lernvikar*innen, die Lernvereinbarung sowie mündliche und schriftliche Stellungnahmen der Ausbildungspfarrpersonen.

Die Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern bewilligt das frei wählbare Thema einer während des Lernvikariats zu bearbeitenden "Theologischen Fragestellung", prüft die beiden Praxisvollzüge in der Kirchgemeinde (Katechetik, Homiletik/Liturgik) und führt im September die Kolloquien / Prüfungen des Staatsexamens (Seelsorge, Recht in der Kirche, Theologische Fragestellung) durch.

Auf christkatholischer Seite sind der Bischof und eine Vertretung des Synodalrats zuständig. Sie nehmen im Oktober eine Eingangs-, im Januar eine Zwischen- und im September eine umfassende Schlussqualifikation vor. Grundlagen sind dabei Portfolioarbeiten der Lernvikar*innen, die Lernvereinbarung sowie mündliche und schriftliche Stellungnahmen der Ausbildungspfarrpersonen sowie der Ausbildungskirchgemeinde.

Die Christkatholische Prüfungskommission des Kantons Bern prüft die beiden Praxisvollzüge in der Kirchgemeinde (Katechetik, Homiletik) und führt im September die mündliche Prüfung in Seelsorge sowie die beiden schriftlichen Prüfungen in Kirchenrecht sowie zu liturgischen Eigenheiten der christkatholischen Kirchen durch.

Im reformierten Lernvikariat spricht im die Ausbildungspfarrperson in ihrem Schlussbericht eine Empfehlung oder Nicht-Empfehlung aus. Der Ausbildungsrat entscheidet im Anschluss an die Schlussgespräche über Bestehen oder Nichtbestehen des Lernvikariats und die Eignung. Die Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern entscheidet unter Einbezug der Empfehlung des Ausbildungsrats und nach dem Abschluss der Prüfungen über das Bestehen des Lernvikariats. Mit bestandenem Staatsexamen können sich die Lernvikar*innen zur Ordination und zur Aufnahme in den Kirchendienst anmelden. Die Ordination findet in der Regel am letzten Samstag im Oktober unter Leitung des Synodalrats im Berner Münster statt und ist zugleich die Aufnahme in den Kirchendienst. Mit dieser Aufnahme ist die Wählbarkeit ins bernische Pfarramt erteilt.

 

Im christkatholischen Lernvikariat entscheiden Bischof und Synodalrat über Bestehen oder Nichtbestehen des Lernvikariats und stützen sich dabei auf die Bescheinigung des*r Präsident*in des Kirchgemeinderats der Gemeinde, in der das Lernvikariat stattfand; auf den schriftlichen Schlussbericht der Ausbildungspfarrperson, in dem begründet wird, ob das Lernvikariat als bestanden angesehen werden kann und auf das Ergebnis des Abschlussgesprächs zwischen Bischof und Lernvikar*in. Dazu reicht diese*r die erforderlichen Unterlagen und Berichte aus dem Lernvikariat ein, aus denen die Eignung für das Ausüben eines Pfarramts ersichtlich wird.

In enger und ständiger Zusammenarbeit mit dem Leiter Lernvikariat arbeiten zahlreiche Expert*innen im Rahmen der Lernvikariatsausbildung mit:

  • die in der Regel durch ein Weiterbildungsstudium für ihre Aufgabe spezifisch qualifizierten Ausbildungspfarrpersonen;
  • die Ausbildungssupervisor*innen, die sowohl ausgebildete Supervisor*innen sind als auch gleichzeitig über pfarramtliche Praxiserfahrung verfügen;
  • Kursleitende mit spezifischen Qualifikationen in ihren jeweiligen Fachgebieten (Religionspädagogik, Homiletik/Liturgik, Pastoralpsychologie, Kirchenrecht, Diakonie, Mission & Ökumene, Ekklesiologie), fachweise unterstützt von weiteren Mitarbeitenden aus ihren Bereichen;
  • das für das Berner Pfarrassessment (BPA) verantwortliche Team von ausserkantonalen Beobachter*innen aus den Fachbereichen Psychologie und Theologie unter der Leitung eines verantwortlichen Psychologen.

Dazu kommen jene zahlreichen Fachpersonen, welche im Rahmen der Kirchgemeindearbeit ihre eigenen Kompetenzen mit den Lernvikar*innen teilen und die Ausbildung in der Kirchgemeinde intensivieren und verbreitern.