Beim reformierten Lernvikariat trägt der Ausbildungsrat die strategische Verantwortung für die Ausbildung im Lernvikariat, wie es der öffentlich-rechtliche Vertrag festhält. Er setzt sich aus Delegierten der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, der Theologischen Fakultät der Universität Bern und der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern zusammen. An den Sitzungen des Ausbildungsrats nehmen zudem eine Pfarrperson aus den ersten Amtsjahren und eine studentische Vertretung teil. Der Vertreter der COMSTA (Commission des stages, de consécration et d’agrégation de l’arrondissement jurassien) sowie von Seiten der KOPTA die Leiterin PS und der Leiter Lernvikariat haben beratende Stimmen im Ausbildungsrat. Einen Beobachter-Status hat die Vertretung der Konkordatskirchen.
Der Ausbildungsrat weist auf Antrag der KOPTA die Lernvikariatsplätze zu, begleitet Lernvikar*innen mit der Eingangs-, Zwischen- und Schlussqualifikation und beschliesst aufgrund des Berichts der Ausbildungspfarrperson über das Bestehen des Lernvikariats. Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange der Durchführung der Ausbildung ist die Leitung des Lernvikariats gemäss den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zuständig.