Organisation

Beim reformierten Lernvikariat trägt der Ausbildungsrat die strategische Verantwortung für die Ausbildung im Lernvikariat, wie es der öffentlich-rechtliche Vertrag festhält. Er setzt sich aus Delegierten der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, der Theologischen Fakultät der Universität Bern und der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern zusammen. An den Sitzungen des Ausbildungsrats nehmen zudem eine Pfarrperson aus den ersten Amtsjahren und eine studentische Vertretung teil. Der Vertreter der COMSTA (Commission des stages, de consécration et d’agrégation de l’arrondissement jurassien) sowie von Seiten der KOPTA die Leiterin PS und der Leiter Lernvikariat haben beratende Stimmen im Ausbildungsrat. Einen Beobachter-Status hat die Vertretung der Konkordatskirchen.

Der Ausbildungsrat weist auf Antrag der KOPTA die Lernvikariatsplätze zu, begleitet Lernvikar*innen mit der Eingangs-, Zwischen- und Schlussqualifikation und beschliesst aufgrund des Berichts der Ausbildungspfarrperson über das Bestehen des Lernvikariats. Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange der Durchführung der Ausbildung ist die Leitung des Lernvikariats gemäss den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zuständig.

Die Evang.-ref. Prüfungskommission des Kantons Bern verantwortet die Durchführung des Staatsexamens während (Praxisvollzüge) und am Schluss (mündliche und schriftliche Prüfungen) des Lernvikariats. Das Staatsexamen ist bestanden, wenn sowohl das Lernvikariat als auch die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Es ist Voraussetzung für die Ordination und die Aufnahme in den Kirchendienst.

Beim christkatohlischen Lernvikariat trägt der Bischof der christkatholischen Kirche die strategische Verantwortung für die Ausbildung im Lernvikariat. Er weist auch die Lernvikariatsplätze in Rücksprache mit den Kandidat*innen zu. Zusammen mit einer Vertretung aus dem Synodalrat begleitet er Lernvikar*innen mit der Eingangs-, Zwischen- und Schlussqualifikation. Für die organisatorischen und inhaltlichen Belange der Durchführung der Ausbildung ist die Leitung Lernvikariat seitens der KOPTA zuständig, in Rücksprache mit dem Bischof und dem Institut für christkatholische Theologie der Theologischen Fakultät Bern. Im Reglement für das Lernvikariat der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die wesentlichen Punkte des Lernvikariats festgehalten.

Wer Pfarrperson in der christkatholischen Kirche werden möchte, braucht einen Masterabschluss in christkatholischer Theologie mit integriertem Praktischen Semester an der Universität Bern. Bei anderen Abschlüssen ist der Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz zwingend zu kontaktieren.

Voraussetzung zur Aufnahme in das Lernvikariat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ist das universitäre Masterexamen an der Theologischen Fakultät der Universität Bern mit integriertem Praktischem Semester oder ein ITHAKA-Studium mit Praxiswochen und bestandenem kirchlichen Bewerbungsgespräch. Masterabschlüsse in evangelischer Theologie an den Universitäten Basel und Zürich mit kirchlichem EPS gelten als gleichwertig. Alle anderen Abschlüsse müssen zum Berner Master mit Praktischem Semester äquivalent sein, sonst kann keine Aufnahme ins Lernvikariat erfolgen. Eine Übersicht über andere Abschlüsse und ihre Äquivalenz zum grundlegenden Master in Bern gibt das Merkblatt über die Zulassung zum Lernvikariat. Wer mit einem anderen Abschluss als dem Berner Master ein Gesuch über eine Aufnahme ins Lernvikariat stellen möchte, hat dieses nach einem Gespräch mit der Leitung des Praktischen Semesters bei dieser einzureichen. Sie leitet dieses dann weiter an den Ausbildungsrat, der die strategische Verantwortung für die Ausbildung im Lernvikariat trägt.

Das Lernvikariat dauert 14 Monate und kann auf formlosen Antrag hin als ein 50%-Lernvikariat (Dauer 26 Monate) oder als ein 80%-Lernvikariat (Dauer 18 Monate) absolviert werden. Vorgängig des Antrags ist ein Gespräch mit der Leitung Lernvikariat zu führen.

  • Das 100%-Lernvikariat beginnt am 1. August und dauert bis am 30. September des darauffolgenden Jahres.
  • Bei einem 50%-Lernvikariat wird die Ausbildungszeit um 12 Monate verlängert.
  • Das 80%-Lernvikariat beginnt am 1. April und dauert bis am 30. September des darauffolgenden Jahres.

Grundsätzlich finden bis auf einen Kurs mit externer Übernachtung alle Kurse in Bern und Umgebung statt.

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Lernvikar*innen stehen während der Ausbildungszeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dem die Lernvikariatsverordnung zugrunde liegt. Bei einem vollzeitigen Lernvikariat (100%) werden 80 Prozent als praktische Ausbildungszeit entschädigt, 20 Prozent gelten als nicht entschädigte theoretische Ausbildungszeit. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus dem Jahresgehalt, der Betreuungszulage und den Familienzulagen. Eingereiht werden die Lernvikar*innen in die Gehaltsklasse 18 (Stufe Grundgehalt). Lernvikar*innen, die ein 80%- Lernvikariat absolvieren, erhalten 64% der Stufe Grundgehalt. Lernvikar*innen haben den Anspruch auf fünf Wochen Ferien anteilmässig pro Kalenderjahr, was auf 14 Monate berechnet 29 Arbeitstage bedeutet. Die Christkatholische Kirche richtet sich nach den Ansätzen der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.