Die Anmeldefrist für das Lernvikariat ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahrs. Dann müssen sämtliche Unterlagen bei der Leitung Lernvikariat eingereicht sein.
Mit der Anmeldung zum Lernvikariat verbindet sich auf reformierter Seite kein Recht auf einen Lernvikariatsplatz. Beim reformierten Lernvikariat obliegt die Suche nach einem Lernvikariatsplatz allein dem*r künftigen Lernvikar*in. Es empfiehlt sich, früh mit der Suche zu beginnen. Mehr Informationen unter Suche nach Lernvikariatsplätzen.
Die Unterlagen für die definitive Anmeldung zum Lernvikariat finden Sie unter Downloads.
Bei einem christkatholischen Lernvikariat ist Kontakt mit dem Bischof aufzunehmen. Der Bischof teilt den Ausbildungsplatz nach Rücksprache mit dem*r Kandidat*in zu.