Anmeldung

Die Voranmeldung zum Lernvikariat erfolgt bis zum 30. April des Vorjahres entweder online oder durch Eintrag in die Anmeldeliste am Anschlagbrett der KOPTA im 5. Stock der Theologischen Fakultät, Unitobler, Länggassstrasse 51.

Zum Online-Formular für die Voranmeldung

Die Anmeldefrist für das Lernvikariat ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahrs. Dann müssen sämtliche Unterlagen bei der Leitung Lernvikariat eingereicht sein.

Mit der Anmeldung zum Lernvikariat verbindet sich auf reformierter Seite kein Recht auf einen Lernvikariatsplatz. Beim reformierten Lernvikariat obliegt die Suche nach einem Lernvikariatsplatz allein dem*r künftigen Lernvikar*in. Es empfiehlt sich, früh mit der Suche zu beginnen. Mehr Informationen unter Suche nach Lernvikariatsplätzen

Die Unterlagen für die definitive Anmeldung zum Lernvikariat finden Sie unter Downloads.

Bei einem christkatholischen Lernvikariat ist Kontakt mit dem Bischof aufzunehmen. Der Bischof teilt den Ausbildungsplatz nach Rücksprache mit dem*r Kandidat*in zu.

Auf reformierter Seite entscheidet der Ausbildungsrat in seiner ersten Jahressitzung auf Antrag der KOPTA über die Lernvikariate und die Zuteilung der Lernvikariatsplätze. Der Entscheid des Ausbildungsrats wird schriftlich eröffnet.

Auf christkatholischer Seite entscheidet der Bischof vor Anmeldung zum Lernvikariat über den Ausbildungsplatz.

Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt direkt bei der Evangelisch-reformierten Prüfungskommission des Kantons Bern. Diese kontaktiert die Lernvikar*innen, nachdem der Ausbildungsrat deren Lernvikariatsplätze bestätigt hat.